Suche

Inhalt

Naturwissenschaften

Der Fachbereich Naturwissenschaften an der Schule am Berlinickeplatz besteht aus den drei klassischen Wissenschaften Biologie, Chemie und Physik.  Der Unterricht in diesen Fächern findet im Klassenverband statt. Bestandteil des Unterrichts ist das Experimentieren und der Umgang mit Chemikalien und Laborgeräten. Deshalb findet der Unterricht nach Möglichkeit in eigenen Fachräumen statt.
Die Wochenstunden je Jahrgangsstufe im Fachbereich Naturwissenschaften ist für das Schuljahr 2017/2018 wie folgt festgelegt:

Fächer Wochenstunden je Jahrgangsstufe
Biologie
2
0
2
2
Chemie
0
1
2
2
Physik
1
2
1
1
WP NaWi






Leistungsbewertung in den Naturwissenschaften

Der Fachbereich Naturwissenschaften hat sich auf eine einheitliche Bewertungsgrundlage für die Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler geeinigt. Die Leistungsbewertung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, den allgemeinen Teil und den schriftlichen Teil. In die Zeugniszensur geht der allgemeine Teil zu 60% und der schriftliche Teil zu 40% ein.

Der allgemeine Teil

Alle im naturwissenschaftlichen Unterricht vermittelten Kompetenzen (Fachwissen, Erkenntnisgewinnung, Kommunikation, Bewertung) werden zur Leistungsbewertung herangezogen. Sämtliche von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht individuell oder auch in einer Gruppe erbrachten Leistungen fließen in die Leistungsbewertung ein. Bei Gruppenleistungen wird nur die individuell eingebrachte Leistung bewertet. Folgende Bewertungsfelder werden berücksichtigt:
  • mündliche Beiträge:   Aktive Teilnahme am Unterricht, Unterrichtsbeiträge, Zusammenfassung der Inhalte der letzten Stunde, Präsentation von Hausaufgaben oder Kurzreferaten, Vorstellung von Versuchsergebnissen oder gegebenenfalls von Gruppenarbeiten, fachsprachliche Korrektheit und gedankliche Klarheit, Beiträge zur Problemstellung und -lösung – insbesondere in Bereichen der Hypothesenbildung, Modellentwicklung oder der Versuchsplanung, Heftführung (Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, ordentliche Schrift, Sorgfalt)
  • praktische Tätigkeiten:    Fertigkeiten beim Umgang mit Laborgeräten und Chemikalien, sach- und fachgerechte apparative Umsetzung von Planungen, umsichtiges, sorgfältiges und zielgerichtetes Experimentieren, Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation in der Gruppe, Beachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften, material- und zeitökonomisches Arbeiten, Zustand des Arbeitsplatz nach dem Experimentieren 
  • schriftliche Leistungen:    Versuchsprotokolle, schriftliche Aufgaben im Unterricht, gelegentliche schriftliche Überprüfungen (Hausaufgabenkontrolle, Tests), Arbeiten in Projekten oder Gruppen, Referate und Schaubilder

Der schriftliche Teil 

Pro Halbjahr werden in den naturwissenschaftlichen Fächern mindestens eine Lernerfolgskontrolle geschrieben werden. Werden mehr Lernerfolgskontrollen geschrieben, so müssen diese unterschiedliche Themengebiete behandeln. Die Bewertung der schriftlichen Leistung erfolgt nach dem Notenschlüssel.
 

Bewertungskriterien 

Die Leistungsbewertung ist an Kriterien gebunden, die sich aus dem Rahmenlehrplan und den Verwaltungsvorschriften ergeben. Sie werden in schulinternen Festlegungen konkretisiert. Die Bewertung der erworbenen Kompetenzen richtet sich demnach nach den folgenden Kriterien: Die Häufigkeit der Erbringung (Quantität), die Art der Darstellung (Qualität), der Arbeitsbereitschaft, der Umfang (Komplexität), die Beständigkeit (Kontinuität) sowie die Selbständigkeit einer Leistung.
  • Die Beiträge der Schülerinnen und Schüler erstrecken sich auf die Reproduktion von gelerntem oder die Wiedergabe von Beobachtetem,
  • Die Beiträge der Schülerinnen und Schüler erstrecken sich auf die Anwendung von Kenntnissen,
  • Die Beiträge der Schülerinnen und Schüler münden ein in das Erkennen von Zusammenhängen,
  • Das Entwickeln von Lösungsstrategien, 
  • Die Beiträge der Schülerinnen und Schüler erstrecken sich auf Überlegungen zur Anbahnung neuer Erkenntnisprozesse. 
  • Das sach- und fachgerechte experimentelle Arbeiten, die Versuchsplanung, Hypothesenbildung und Modellentwicklung.
Die Notenstufen (Notenpunkte) werden wie folgt begründet:

Note
Notenpunkte  Begründung
„sehr gut“
13 bis 15
Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße.
„gut“
10 bis 12
Die Leistung entspricht voll den Anforderungen.
„befriedigend“
7 bis 9
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.
„ausreichend“
4 bis 6
Die Leistung weist Mängel auf, entspricht jedoch im Ganzen den Anforderungen.
„mangelhaft“
1 bis 3
Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, die Mängel jedoch können in absehbarer Zeit behoben werden.
„ungenügend“
0
Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und die Mängel können nicht in absehbarer Zeit behoben werden.


Mitglied im Berliner Schulnetz - unterstützt von der Berliner Sparkasse
Zum Seitenanfang springen